Für Unternehmen, deren Beschäftigte bei der Arbeit KI nutzen: was Artikel 4 der KI-Verordnung nach der Änderung von 2026 verlangt und wie Sie die Pflicht erfüllen.
Das erfahren Sie
- Was die Pflicht zur KI-Kompetenz verlangt und wie der Digital-Omnibus sie im Juli 2026 geändert hat
- Wer betroffen ist, von ChatGPT-Nutzern bis zu Auftragnehmern
- Ob Beschäftigte eine Schulung oder ein Zertifikat brauchen
- Was Maßnahmen zur KI-Kompetenz abdecken sollten und wo der Betriebsrat mitbestimmt
- Wer die Pflicht ab August 2026 überwacht und wie Sie Ihre Maßnahmen dokumentieren
Jedes Unternehmen, dessen Beschäftigte bei der Arbeit KI nutzen, muss nach Artikel 4 der KI-Verordnung ihre KI-Kompetenz fördern; die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025. Der Digital-Omnibus hat sie im Juli 2026 geändert: Verlangt sind nun Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen, und ausdrücklich kein bestimmtes Niveau für einzelne Personen. Ein Zertifikat ist nicht nötig, und seit August 2026 überwacht in Deutschland die Bundesnetzagentur die Einhaltung. Dieser Leitfaden zeigt, wer betroffen ist, was die Maßnahmen abdecken sollten, wie die Aufsicht funktioniert und wie Sie dokumentieren, was Sie getan haben.
Die meisten Unternehmen haben inzwischen Beschäftigte, die täglich KI-Werkzeuge nutzen, ob die IT sie freigegeben hat oder nicht. Die KI-Verordnung der EU beantwortet, was ein Arbeitgeber diesen Beschäftigten schuldet: KI-Kompetenz. Die Pflicht ist kurz, betrifft fast alle Unternehmen und wurde im Juli 2026 neu gefasst.
Dieser Leitfaden zeigt, was die Vorschrift heute verlangt, was die Änderung für Ihre Maßnahmen bedeutet und wie Sie die Pflicht ohne teure Schulungsprogramme erfüllen. Am Ende steht, wie Sie Ihre Maßnahmen dokumentieren, denn danach fragt eine Behörde.
Was verlangt die Pflicht zur KI-Kompetenz?
Die Pflicht zur KI-Kompetenz verlangt von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen Maßnahmen, die die KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen in ihrem Auftrag fördern. Artikel 4 der KI-Verordnung lautet seit der Änderung im Juli 2026: „Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen“.[1] Er fügt hinzu, dass für keine Person „ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz“ garantiert werden muss.[1]
Die KI-Verordnung definiert KI-Kompetenz als die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, um KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden bewusst zu werden.[2] In der Praxis heißt das: wissen, wofür ein Werkzeug taugt, wo es falsch liegt und was zu prüfen ist. Die Lücke ist real: 2025 nutzten 19,95 % der EU-Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten KI, und unter den Unternehmen, die KI erwogen, aber nicht eingesetzt hatten, nannten 70,89 % fehlendes Fachwissen als Grund.[9]
Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025.[3] Geändert hat sich 2026, wie viel sie verlangt. Kommission und Mitgliedstaaten müssen Unternehmen, insbesondere KMU, nun dabei unterstützen, unter anderem mit veröffentlichten Praxisbeispielen.[1]
Was hat sich 2026 an Artikel 4 geändert?
Der Digital-Omnibus hat die Pflicht zu einem „ausreichenden Maß“ an KI-Kompetenz durch eine Pflicht ersetzt, ihre Entwicklung zu unterstützen. Die Fassung von 2024 verlangte Maßnahmen, „um nach besten Kräften sicherzustellen“, dass das Personal „über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen“.[2] Die Europäische Kommission bestätigt, dass KI-Kompetenz seit dem Inkrafttreten der Änderung Mitte Juli 2026 eine Pflicht bleibt, aber kein bestimmtes oder ausreichendes Niveau mehr vorgeschrieben ist.[3]
| Artikel 4 in der Fassung von 2024 | Artikel 4 nach der Änderung (Juli 2026) | |
|---|---|---|
| Die Pflicht | Nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherstellen[2] | Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen[1] |
| Verlangtes Niveau | „Ausreichend“, nicht näher bestimmt | Für keine Person ein bestimmtes Niveau[1] |
| Unterstützung | Nicht geregelt | Kommission und Mitgliedstaaten unterstützen Unternehmen, besonders KMU[1] |
| Leitlinien | Nicht geregelt | Kommission veröffentlicht Praxisbeispiele; das KI-Gremium beschließt Empfehlungen[1] |
Für Ihre Maßnahmen ändert sich weniger als für ihre Bewertung. Nach der alten Fassung konnte ein Unternehmen fürchten, seine Beschäftigten seien nie ganz „ausreichend“ kompetent. Nach der neuen zählt, ob Sie für die beteiligten Menschen und Werkzeuge vernünftige Maßnahmen ergriffen haben.
Viele Schulungsanbieter und ältere Ratgeber beschreiben noch die Fassung von 2024, oft als „KI-Schulungspflicht“. Die Bundesnetzagentur zitiert auf ihrer Seite zur KI-Kompetenz bereits die geänderte Fassung.[4]
Wer muss Artikel 4 einhalten?
Jedes Unternehmen, das ein KI-System beruflich nutzt, muss Artikel 4 einhalten, weil es als Betreiber gilt. Die Europäische Kommission nennt das deutlichste Beispiel: Ein Unternehmen, dessen Beschäftigte ChatGPT für Werbetexte oder Übersetzungen nutzen, muss die Pflicht erfüllen und die Beschäftigten über konkrete Risiken wie erfundene Inhalte informieren.[3] Die Pflicht erfasst auch andere Personen, die im Auftrag des Unternehmens handeln, etwa Auftragnehmer und Dienstleister.[3]
Die Kommission nennt sogar Kunden als mögliche Zielgruppe: Wo Kunden ein KI-System nutzen, das Sie bereitstellen, etwa einen beratenden Chatbot, kann es Teil derselben Anstrengung sein, ihnen seine Grenzen verständlich zu machen.[3]
Anbieter, also Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, haben dieselbe Pflicht für ihr eigenes Personal.[1] Ein Unternehmen, das einen für es gebauten Agenten betreibt, ist Betreiber dieses Agenten und schuldet KI-Kompetenz den Beschäftigten, die ihn nutzen; wer den Agenten gebaut hat, schuldet sie den eigenen Leuten.
Brauchen Beschäftigte eine KI-Schulung oder ein Zertifikat?
Beschäftigte brauchen Maßnahmen, die zu der KI passen, die sie nutzen, aber kein Zertifikat. Die Bundesnetzagentur schreibt: „Die KI-VO sieht keine Zertifizierungspflicht für in Anspruch genommene Schulungen oder Qualifizierungsmaßnahmen vor.“[4] Standardisierte Trainingsmaßnahmen sind nicht vorgegeben, und die Maßnahmen können intern oder extern erfolgen.[4]
Eine Schulung ist die übliche Maßnahme, aber nicht die einzige. Die Europäische Kommission schreibt, dass die passende Form von Menschen und Werkzeugen abhängt, und warnt, dass es oft nicht wirkt, sich allein auf die Gebrauchsanweisung eines Werkzeugs zu verlassen oder die Beschäftigten sie lesen zu lassen.[3] Eine kurze Einweisung in die genutzten Werkzeuge, schriftliche Regeln dazu, was eingegeben werden darf, und eine Ansprechperson für Fragen leisten oft mehr als ein langer allgemeiner Kurs.
Die Kommission stellt außerdem klar, dass es keine Pflicht gibt, das KI-Wissen der Beschäftigten zu messen.[3] Tests sind erlaubt, wo sie helfen, etwa bevor Beschäftigte ein Werkzeug mit Kundendaten nutzen, aber nicht vorgeschrieben.
Was sollten Maßnahmen zur KI-Kompetenz abdecken?
Maßnahmen zur KI-Kompetenz sollten abdecken, was KI ist, welche KI Ihr Unternehmen nutzt, welche Risiken diese Werkzeuge haben und was jede Gruppe von Beschäftigten wissen muss. Die Europäische Kommission nennt vier Mindestüberlegungen: ein allgemeines Verständnis von KI im Unternehmen, die eigene Rolle als Anbieter oder Betreiber, die Risiken der eingesetzten Systeme und darauf aufbauende Maßnahmen je nach Wissen und Einsatzkontext der Gruppen.[3] Die folgende Reihenfolge macht daraus Arbeitsschritte.
Die genutzte KI erfassen
Die Menschen gruppieren
Risiken je Werkzeug benennen
Die Maßnahme zur Gruppe passend wählen
Auftragnehmer einbeziehen
Bei Änderungen wiederholen
Die Kommission empfiehlt, auch die rechtliche Seite einschließlich der KI-Verordnung sowie Grundsätze von Ethik und Governance zu behandeln.[3] Für die meisten kleinen Unternehmen deckt eine Seite mit Regeln, welche Daten in welches Werkzeug dürfen, das häufigste rechtliche Risiko ab. Unser Leitfaden zu ChatGPT und der DSGVO zeigt, welche Tarife einen AV-Vertrag haben, und davon hängt ab, was Beschäftigte eingeben dürfen.
Hat der Betriebsrat bei KI-Schulungen mitzubestimmen?
Ja, bei der Durchführung betrieblicher Schulungen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. § 98 Abs. 1 BetrVG lautet: „Der Betriebsrat hat bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen.“[8] Nach § 96 BetrVG muss der Arbeitgeber auf Verlangen des Betriebsrats den Berufsbildungsbedarf ermitteln und mit ihm beraten.[8] Interne Schulungen zur KI-Kompetenz fallen unter diese Regeln.
Praktisch heißt das: Planen Sie die Maßnahmen zur KI-Kompetenz gemeinsam mit der Einführung der Werkzeuge. Ein Betriebsrat, der wie gesetzlich vorgeschrieben über geplanten KI-Einsatz unterrichtet ist, fragt in derselben Sitzung, was die Beschäftigten darüber lernen. Unser Leitfaden dazu, wann der Betriebsrat bei KI mitbestimmt, behandelt die übrigen Rechte.
Auch ohne Betriebsrat wirken die Maßnahmen besser, wenn die Beschäftigten wissen, wozu sie dienen. Eine Einweisung zu erfundenen Inhalten nimmt ernster, wer weiß, dass sie ihn selbst schützen soll.
Wer überwacht die KI-Kompetenz, und was droht bei Verstößen?
Die nationalen Marktüberwachungsbehörden überwachen die KI-Kompetenz seit August 2026, in Deutschland die Bundesnetzagentur. Die Europäische Kommission bestätigt, dass Aufsicht und Durchsetzung ab August 2026 gelten und nicht beim KI-Büro der EU liegen.[3] Die Bundesnetzagentur ist seit dem Inkrafttreten des deutschen Durchführungsgesetzes am 29. Juli 2026 Marktüberwachungsbehörde für die KI-Verordnung.[5]
Sanktionen richten sich nach nationalem Recht. Die Kommission schreibt, dass Behörden Verstöße gegen Artikel 4 nach nationalen Regeln verhältnismäßig ahnden können und dass Sanktionen wahrscheinlicher werden, wenn ein Vorfall auf fehlende Schulung und Anleitung zurückgeht.[3] Artikel 4 steht nicht unter den Pflichten, für die der Bußgeldartikel der KI-Verordnung feste Rahmen vorsieht.[6] Unser Leitfaden zu KI-Bußgeldern in Europa zeigt, was KI-Verordnung und DSGVO mit Bußgeldern belegen.
Das Gesetz fragt nicht mehr, ob Ihre Beschäftigten kompetent genug sind. Es fragt, was Sie getan haben, um ihnen dabei zu helfen.
Das größere Risiko ist mittelbar. Die Bundesnetzagentur schreibt: „Ein Mangel an KI-Kompetenz kann als Verletzung der Sorgfaltspflicht angesehen werden, insbesondere wenn dadurch ein Schaden entsteht.“[4] Fügt ein Beschäftigter Kundendaten in ein nicht freigegebenes Werkzeug ein oder veröffentlicht eine erfundene Tatsache, lautet die erste Frage, was das Unternehmen seinen Beschäftigten über dieses Risiko gesagt hat.
Was gilt zusätzlich bei Hochrisiko-KI?
Bei Hochrisiko-KI reicht allgemeine KI-Kompetenz nicht: Wer sie beaufsichtigt, braucht besondere Fähigkeiten. Artikel 26 der KI-Verordnung verlangt, die menschliche Aufsicht Personen zu übertragen, die über die nötige Kompetenz, Ausbildung und Befugnis verfügen.[7] Die Europäische Kommission schreibt, dass es bei solchen Systemen nicht genügt, sich auf die Gebrauchsanweisung zu verlassen.[3]
Für Hochrisiko-Systeme aus Anhang III, etwa KI bei der Personalauswahl oder zur Bewertung von Beschäftigten, gelten diese Pflichten ab dem 2. Dezember 2027.[7] Unser Leitfaden zur KI-Verordnung für kleine Unternehmen behandelt die übrigen Pflichten von Betreibern.
Die Menschen, die die Aktionen eines KI-Agenten freigeben, sind der deutlichste Fall für vertiefte Schulung, ob Hochrisiko oder nicht. Unser Leitfaden dazu, was Human-in-the-Loop in der Praxis bedeutet, zeigt, warum Freigaben ohne Verständnis zum Abnicken werden.
Wie dokumentieren Sie KI-Kompetenz?
Dokumentieren Sie KI-Kompetenz mit einer internen Aufstellung, was Sie für wen und wann getan haben. Die Europäische Kommission hält eine interne Aufzeichnung von Schulungen oder anderen Maßnahmen für ausreichend, und die Bundesnetzagentur empfiehlt, Maßnahmen gut zu dokumentieren, um die Anforderungen des Artikels 4 jederzeit nachweisen zu können.[3][4] Eine einfache, aktuell gehaltene Tabelle deckt ab, wonach eine Behörde fragen würde.
| Eintrag | Beispiel |
|---|---|
| Genutzte KI-Werkzeuge | ChatGPT Business für Entwürfe; ein Angebotsagent im CRM |
| Nutzergruppen | Vertrieb (täglich), Führungskräfte (geben Ergebnisse frei), Verwaltung (gelegentlich) |
| Behandelte Risiken | Erfundene Fakten, Kundendaten in Eingaben, falsche Summen |
| Maßnahme je Gruppe | 45-minütige Einweisung; einseitige Nutzungsregeln; Freigabe-Checkliste |
| Datum und Teilnehmende | Datum jeder Sitzung und wer teilgenommen hat |
| Nächste Überprüfung | Bei Werkzeugwechsel, mindestens jährlich |
Die Aufstellung nützt auch über die Pflicht hinaus. Sie zeigt, welche Werkzeuge im Einsatz sind, wer sich auf sie verlässt und wo ein neues Werkzeug eine Einweisung braucht, bevor es jemand nutzt.
Wann spielt das für einen KI-Agenten eine Rolle?
KI-Kompetenz zählt am meisten für die Menschen, die mit einem Agenten arbeiten: die ihm Aufgaben geben, seine Ergebnisse prüfen oder seine Aktionen freigeben. Ein Agent, der Angebote entwirft oder Kunden antwortet, ist nur so sicher wie die Person, die prüft, was er erzeugt, und Artikel 4 verlangt, das Verständnis dieser Person für das Werkzeug zu fördern.[1] Eine kurze, konkrete Einweisung für diese Menschen ist die nützlichste Maßnahme zur KI-Kompetenz, die die meisten Unternehmen ergreifen können.
Die Einführung eines Agenten ist der natürliche Zeitpunkt dafür. Unser Leitfaden dazu, wie Sie einen KI-Agenten ins Team einführen, deckt die ersten 30 Tage ab. Für die Wahl zwischen einem allgemeinen KI-Werkzeug und einem Agenten, der um Ihre Abläufe gebaut ist, lesen Sie was ein Custom Agent ist und wann er sich lohnt.
Häufig gestellte Fragen
Was verlangt Artikel 4 der KI-Verordnung? Artikel 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag KI-Systeme nutzen; dabei sind Kenntnisse, Erfahrung und Einsatzkontext zu berücksichtigen. Seit der Änderung durch den Digital-Omnibus im Juli 2026 stellt die Vorschrift klar, dass für keine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz garantiert werden muss.
Gibt es eine KI-Schulungspflicht für Mitarbeiter? Es gibt eine Pflicht zu Maßnahmen, die die KI-Kompetenz fördern, aber keine vorgeschriebene Schulung. Die Bundesnetzagentur schreibt, dass keine standardisierten Trainingsmaßnahmen vorgegeben sind und keine Zertifizierungspflicht besteht; Maßnahmen können intern oder extern erfolgen. Für die meisten Unternehmen ist eine kurze Einweisung in die tatsächlich genutzten KI-Werkzeuge die passende Maßnahme.
Gilt die Pflicht zur KI-Kompetenz auch, wenn Beschäftigte nur ChatGPT nutzen? Ja. Die Europäische Kommission schreibt, dass ein Unternehmen, dessen Beschäftigte ChatGPT etwa für Werbetexte oder Übersetzungen nutzen, Artikel 4 einhalten muss und die Beschäftigten über konkrete Risiken wie erfundene Inhalte informiert werden sollten. Bei einfacher Nutzung mit geringem Risiko kann die Maßnahme kurz sein.
Gibt es ein Bußgeld, wenn die KI-Kompetenz fehlt? Artikel 4 steht nicht unter den Pflichten, für die der Bußgeldartikel der KI-Verordnung feste Rahmen vorsieht. Die nationalen Marktüberwachungsbehörden, in Deutschland die Bundesnetzagentur, überwachen die Pflicht seit August 2026 und können nach nationalem Recht verhältnismäßige Sanktionen verhängen. Wahrscheinlicher wird das nach einem Vorfall, der auf fehlende Schulung zurückgeht.
Quellen
- AI Act Service Desk, Artikel 4: KI-Kompetenz, konsolidierte Fassung vom 27. Juli 2026 mit den Änderungen durch den Digital-Omnibus, abgerufen am 16. Oktober 2026.
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Amtsblatt vom 12. Juli 2024, Artikel 3 Nr. 56 und Artikel 4 in der ursprünglichen Fassung, abgerufen am 16. Oktober 2026.
- Europäische Kommission, AI Literacy: Questions and Answers, auf Englisch, abgerufen am 16. Oktober 2026.
- Bundesnetzagentur, KI-Kompetenz, abgerufen am 16. Oktober 2026.
- Bundesnetzagentur, Pressemitteilung zum KI-Marktüberwachungsgesetz, 29. Juli 2026, abgerufen am 16. Oktober 2026.
- AI Act Service Desk, Artikel 99: Sanktionen, konsolidierte Fassung vom 27. Juli 2026, abgerufen am 16. Oktober 2026.
- AI Act Service Desk, Artikel 26: Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen, und Article 113, konsolidierte Fassung vom 27. Juli 2026, abgerufen am 16. Oktober 2026.
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), § 98, und § 96, abgerufen am 16. Oktober 2026.
- Eurostat, Use of artificial intelligence in enterprises, Datenstand Dezember 2025, auf Englisch, abgerufen am 16. Oktober 2026.
